
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen – wie z. B. dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Natürliche_Person

Im Gegensatz zu Juristischen Personen Menschen, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, also eine Rechtsfähigkeit besitzen. Nach § 1 BGB ist ein Mensch mit Vollendung der Geburt rechtsfähig. Geschlecht, Nationalität, Religion und auch Missbildungen sind demnach für die Rechtsfähigkeit uner...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/N/Natuerliche_Person.htm

natürliche Person: natürliche Person: Die rechtliche Bedeutung bestimmter Lebensalter natürliche Person, Recht: der Mensch als Träger von Rechten; Gegensatz: juristische Person. (Rechtsfähigkeit)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Natürliche Personen sind alle Menschen. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff, um eine Abgrenzung zwischen juristischen Personen und Einzelpersonen zu ziehen. Natürliche Personen sind alle Menschen, die rechtsfähig sind. Rechtsfähig wiederum beginnt mit der Geburt (im Erbrecht sogar schon vorher) un...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Jedermann ist als natürliche Person rechtsfähig (ZGB 11) und unterscheidet sich dadurch grundlegend von der juristischen Person.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

der einzelne Mensch als Rechtsträger; Gegensatz: juristische Person ; Rechtsfähigkeit.
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https://www.wissen.de//lexikon/natuerliche-person
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